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Allerdings kann ROLLER aus gesetzlichen Gründen Mehrwertsteuer als solche nicht erlassen. Auf dem Kassenbon wird der weiterhin eine Mehrwertsteuer ausgewiesen, die sich auf den reduzierten Betrag bezieht. Die Erstattung des auf dem Kassenbon ausgewiesenen Mehrwertsteueranteils ist ausgeschlossen. Ausgenommen von der Aktion sind frei geplante